Beitrag von Ilka Vietz ImmoExpert - Biberach

April 19, 2020


Immobilienrente & Immobilienverrentungen - alles was Sie wissen müssen

Der Begriff Immobilienrente ist gleichzusetzen mit den Begriffen "Immobilienverrentung", "Verkauf auf Rentenbasis" und dem Begriff "Verrentung von Immobilien". 

Eigentlich sind Immobilieneigentümer im wahrsten Sinne des Wortes „steinreich“. Doch leider ist das Kapital oft in der eigenen Immobilie gebunden.

So passiert es oft, dass notwendige Reparaturen oder altersgerechte Umbauten am Haus nicht oder nur mit finanziellen Einschnitten zu realisieren sind. Die als Sicherheit im Alter gedachte Immobilie wird dann für viele Eigentümer zur Belastung.

Ein klassischer Immobilienverkauf und der Auszug aus dem lieb gewonnenen Zuhause und aus dem gewohnten Umfeld ist meist unumgänglich. Selbst bei einem Verkauf an einen Kapitalanleger, bei dem das Haus als Mieter weiter bewohnt werden kann, stellt für Immobilieneigentümer keine sichere Zukunft dar. 

In diesem Fall kommt die Immobilienrente in´s Spiel, die die verschiedenen Wünsche und Bedürfnisse von Immobilieneigentümer und Käufer miteinander koppelt.

Für wen eignet sich die Immobilienrente?

Die Immobilienrente eignete sich für Senioren ab einem Alter von ca. 65 Jahren.

Sie stellt eine ideale Alternative dar, wenn ...

  • eine schuldenfreie werthaltige Immobilie vorhanden ist
  • sich die Eigentümer mehr Liquidität wünschen
  • keine Erben haben oder 
  • zu Lebzeiten etwas für ihre Erben tun möchten

Wie unterscheidet sich der klassische Verkauf von der Immobilienrente?

Bei der Immobilienrente wird der Kaufvertrag ebenfalls ganz klassisch notariell bei einem Notar beurkundet.

Der Unterschied liegt in der Zahlungsweise des Kaufpreises. Der Kaufpreis wird nicht in einer Summe, sondern in einer regelmäßigen Rente vom Käufer gezahlt. Diese Rente wird meist mit einem lebenslangen oder zeitlich befristeten Wohnrecht für eine oder mehrere Personen kombiniert.

Die genauen Vereinbarungen werden im Kaufvertrag beurkundet und als Reallast  in der Abteilung II des Grundbuchs eingetragen!

Welche Arten von Immobilienrenten gibt es?

Die beiden klassischen Rentenmodellen sind die Zeit- und Leibrente.

Bei einer Zeitrente wird die Rente über einen festen Zahlungszeitraum vereinbart. Nach Ablauf dieses Zahlungszeitraums (zum Beispiel 10, 15 oder 20 Jahre) gilt der Kaufpreis als getilgt. 

Bei einer Leibrente ist die Zahlungsdauer an das Ableben einer oder zwei Personen gebunden. Es wird vereinbart, dass die Rente lebenslang an den Verkäufer gezahlt wird.

Neben diesen beiden klassischen Modellen gibt es noch eine Vielzahl an weiteren Verrentungsmodellen. Welche Immobilienrente am Besten zu Ihnen passt kann nur in einem persönlichen Gespräch und einer individuellen Berechnung beurteilt werden. Denn keine Verrentung gleicht von den Eckdaten und Wünschen der Beteiligten einer anderen.

Wie berechnet sich die Immobilienrente?

Die Höhe der Rentenzahlungen richtet sich unter anderem nach:

  • der Art der Rente - also Zeitrente oder Leibrente
  • wird ein Wohnrecht kombiniert 
  • der Verkehrswert der Immobilie
  • das Alter der Verkäufer
  • die Höhe der Resthypotheken
  • die Höhe der Einmalzahlungen
  • u.v.m. ...

Da auch Rentenzahlungen der Inflation unterliegen, kann eine "Wertsicherungsklausel" vereinbart werden, die die Rente an den Lebenshaltungskostenindex des statistischen Bundesamtes anpasst. Auch diese Vereinbarung verändert die Höhe der Rentenzahlung.

Vor- und Nachteile von Leibrente und Zeitrente

Sowohl die Leibrente als auch die Zeitrente haben beide für sich ihre Vorteile und Nachteile.

Bei der Zeitrente weiß sowohl der Eigentümer, wie auch der Käufer ganz genau, wann der Kaufpreis für das Haus voll bezahlt ist.

Bei einer lebenslangen Leibrente besteht für den Käufer das Risiko, dass der Verkäufer sehr alt wird und der Käufer so weitaus mehr für das Haus zahlt, als es wert ist.

Der Käufer hat bei beiden Modellen den  großen Vorteil, dass das übliche Eigenkapital nicht vorhanden sein muss. Somit kann Immobilieneigentum ohne langes Warten auch in jüngeren Jahren begründet werden. Es entfällt die Einbindung einer Bank zur Finanzierung und Ansparzeiten bei Banken und Bausparkassen.

Wie sichern sich Verkäufer und Käufer ab?

Ein Verkauf auf Rentenbasis, gilt in Fachkreisen als sehr sichere Wertanlage. Die langjährige Erfahrung  zeigt, dass es sehr selten ist, wenn ein Käufer die Rentenzahlungen nicht zu Ende führt.

Der Grund ist einfach: Kommt der Käufer mit den fälligen Rentenzahlungen in Verzug, verwirkt er seinen Anspruch auf die Immobilie! Dies garantiert die höchste Zahlungsmoral des Käufers überhaupt, die sich von Monat zu Monat erhöht!

Beim Verkauf auf Rentenbasis sollte der "Deckel zum Topf passen". Nur wenn Käufer und Verkäufer gleiche Interessen in der Vertragsgestaltung sehen, wird es auch zu einem für beide Seiten zufriedenstellenden Vertrag kommen. 

Ganz wichtig ist hierbei der richtige Berater, der die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Verkäufers berücksichtigt. Sie als Eigentümer bestimmen dabei die Vorgaben!

Richtig durchgeführt sind Sie damit bei einem "Verkauf auf Rentenbasis" gegen alle Eventualitäten gewappnet.

Ihre Immobilienrente hier in nur 1 Minute selbst berechnen!

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Dann sollten Sie zu Beginn Ihre Wünsche und Bedürfnisse und ihren zukünftigen Kapitalbedarf analysieren. Lassen Sie sich eine Bewertung Ihrer Immobilie erstellen, auf deren Grundlage eine Verrentungsberechnung erfolgen kann.

Gern stehe ich Ihnen für die Klärung aller Fragen und der Berechnung möglicher Verrentungsmodellen zur Verfügung. Nutzen Sie diese Informationsmöglichkeit um bequem, kostengünstig und mit höchstmöglicher Absicherung eine Immobilienverrentung durchrechnen zu lassen.

Image by Tumisu from Pixabay


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