Hausverkauf geplant? Das sollten Sie beim Maklervertrag beachten!
Ein Maklervertrag ist bei der Beauftragung eines Immobilienexperten wichtig um die beidseitigen Interessen von Immobilienverkäufer und Immobilienmakler festzulegen.
Sie spielen mit dem Gedanken Ihr Immobilieneigentum rechtssicher und zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen. In diesem Fall sollten sie darüber nachdenken einen Experten einzuschalten.
Ein idealer Immobilienexperte, der Ihren regionalen Immobilienmarkt kennt ist meist ein lokales Maklerbüro vor Ort. Ein Profi-Makler kümmert sich um alle Angelegenheiten vor, während und nach dem Immobilienverkauf. Mit einem fachkundigen Immobilienmakler an der Hand vermeiden Sie unnötige Fehler, die für Sie schnell mehrere Tausend Euro Verlust bedeuten könnten.
Wenn Sie sich für einen Immobilienmakler entschieden haben, sollten Sie mit diesem einen schriftlichen Maklervertrag abschließen. Allerdings gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Makleraufträgen.
Welcher für Sie der Richtige ist, lesen Sie im nachfolgenden Beitrag.
Der einfache Maklerauftrag
Der einfache Maklervertrag ist die einfachste Version eines Vertrages. Dieser könnte auch mündlich abgeschlossen werden. Seine Dauer ist zwar zeitlich unbegrenzt, dennoch kann sie von beiden Seiten jederziet gekündigt werden. Es gibt bei diesem Vertrag keine Exklusivität für einen bestimmten Makler.
Das bedeutet, dass der Verkäufer seinen Auftrag auch parallel an andere Makler weitergeben kann. Das hat jedoch mindestens zwei entscheidende Nachteile:
- Der Makler ist nicht verpflichtet überhaupt aktiv zu werden.
- Kaufinteressenten werden oft skeptisch, wenn Sie eine Immobilie von mehreren Maklern angeboten bekommen. Sie fragen sich, ob mit der Immobilie etwas nicht stimmt.
Da niemand irgendwelche Verpflichtungen hat, ist dieser Maklervertrag am Wenigsten zu empfehlen.
Der Makleralleinauftrag
Beim Makleralleinauftrag entscheidet sich ein Eigentümer dazu, seine Immobilie ausschließlich von nur einem Makler vermarkten zu lassen.
Das hat den Vorteil, dass Immobilienverkäufer sich hier auf den vollen Einsatz ihres Maklers verlassen können. Deshalb wird ein individuelle Maklervertrag zwischen Verkäufer und Makler geschlossen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Makleralleinauftrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen wird, in der Regel zwischen drei und acht Monaten. Für Immobilienverkäufer bedeutet das, dass die Dauer des Verkaufsprozesses im Vorhinein kalkulierbar ist.
Bei dieser Vertragsvariante darf der Eigentümer aber auch noch selbst einen passenden Interessenten suchen.
Der qualifizierte Makler-Alleinauftrag
Beim qualifizierten Alleinauftrag vereinbaren Verkäufer und Makler, dass die Immobilie exklusiv von einem bestimmten Makler vermarktet wird. Das bedeutet, dass weder der Eigentümer noch ein anderer Makler die Immobilie vermarkten darf.
Kaufinteressenten, die an den Eigentümer herantreten sind bei diesem Vertrag an den beauftragten Makler zu verweisen. Das hört sich im ersten Moment nachteilig für den Eigentümer an. Jedoch ist damit sichergestellt, dass auch Kaufinteressenten, die aus dem Bekanntenkreis kommen, genau so vom Makler gecheckt und qualifiziert werden, wie fremde Kaufinteressenten. Ferner wird auch in diesem Fall der gesamte vereinbarte Verkaufsablauf mit allen rechtlichen Gegebenheiten von dem beauftragten Makler begleitet.
Die Laufzeit des qualifizierten Alleinauftrags sieht im Grunde aus wie die des Makleralleinauftrages. Auch bei dieser Variante kann sich der Käufer sicher sein, dass der Makler alles daransetzen wird, die Immobilie zu verkaufen.
Durch die vertraglichen Vorgaben dieses Vertrages ist der Makler verpflichtet, die vereinbarten Klauseln strikt einzuhalten und seine Tätigkeit dem Eigentümer regelmäßig nachzuweisen.
Dieser Vertrag bietet im allgemeinen für beide Seiten die höchstmögliche Sicherheit, dass der gesamte Verkauf vom Experten begleitet wird und teure Fehler vermieden werden.
Lassen Sie sich bei Ihrem Makler vor Ort beraten, welche Vorteile und Nachteile die einzelnen Maklerverträge mit sich bringen. So sind Sie bei Ihrem Immobilienverkauf immer auf der sicheren Seite.
Sie möchten beim Immobilienverkauf auf der rechtssicheren Seite sein? Kontaktieren Sie mich! Ich berate Sie gern!
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären
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